… oder: Die großen Siege kleiner Männer.
 
Ein großer juristischer Sieg wurde heute wieder einmal einem Vertreter der heimatsozialen Partei zuteil. Weil der Berufspolitiksaspirant auf einer Internetplattform durch eine offensichtliche Beschimpfung geärgert wurde, sah er sich gezwungen den Rechtsweg zu beschreiten, um, anscheinend ganz dem Wesen seiner Partei entsprechend, den Kritiker auf legalem Weg mundtot zu machen.
 
Der Coup gelang auch, ich vermute nicht ganz ohne Unterstützung der Partei oder der Partei nahestehenden Rechtspflegern, und eine Geldstrafe wurde verhängt.[1]
 
Heimatsozialistische Partei 1, Privatperson 0.
Darauf kann man sich wohl in Zukunft einstellen. Glaubt man den vielen, sich in diversen Internetforen herumtreibenden Anhängern der nationalpopulistischen Partei, würden im Fall einer – wie man in diesen Kreisen so schön zu formulieren pflegt – Machtergreifung der Bewegung Geldstrafen noch das glimpflichste sein, womit Parteikritiker zu rechnen hätten.
 

Erst kürzlich meinte ein Ex-Administrator einer Diskussionsgruppe auf Facebook, die sich nach der heimatsozialen Partei benennt, aber keine offizielle Vertretung jener darstellt, für Beleidigungen jener Art sollten exemplarisch auch Gefängnisstrafen verhängt werden, wohl vergessend wie viele Beleidigungen eben dieser Art er selber schon öffentlich getätigt hatte.
 
Aber, und auch das ist scheinbar ein des öfteren auftretendes Phänomen in jenen Kreisen, denkt man wohl, Gesetze würden nur für alle anderen gelten.
 
Veranschaulicht wird dies augenblicklich, um ein prominentes Beispiel zu nennen, durch die Causa der angeblich zu überhöhten Preisen verkauften Seengrundstücke im Gau Nordslowenien, und den damit verbundenen, im Raum stehenden Korruptionsvorwürfen, welche im Moment Gegenstand staatsanwaltlicher Untersuchungen sind.
 
Passiert sei dies alles schon 2008, aber selbst mehrfache Namensänderungen und Neugründungen der heimatsozialen Partei seit dieser Zeit, scheinen die jetzigen Gauparteileiter aus juristischer Sicht vor der Verantwortung und damit verbundenen Ermittlungen zu schützen.[2]
 
So würde ich, aus meinem bescheidenen Blickwinkel, einmal empfehlen, bevor man mit geballter Partei- und Gerichtskraft gegen Privatpersonen vorgeht, welche, zugegeben auf unflätige Art, ihren Unmut gegenüber Parteivertretern äußern, den Kopf aus der eigenen bis zu den Ohren reichenden juristischen Misere zu heben.
 
Den jungen klagefreudigen, und für einen Politiker doch recht schnell beleidigten Volksvertreter, würde ich jedoch bitten zu überdenken, wie beleidigend das augenscheinliche posieren vor nationalsozialistischen Symbolen für die Millionen Opfer des Mörderregimes, und des von jenem Regime verursachten zweiten Weltkrieges ist. Und jene Opfer sind leider nicht mehr in der Lage, diese Beleidigung vor Gericht geltend zu machen. Jugendliche Irrungen mag es geben, auch in ideologischer Hinsicht, aber für eine Entschuldigung darf man sich nie zu Schade sein.
 
<3-lichst, Patricius.    


[QUELLEN]
[1]https://www.facebook.com/markus.ripfl/posts/359520224254387
[2]http://derstandard.at/2000014365480/
Kaerntner-Seen-Deal-Justiz-ermittelt-nun-auch-gegen-FPOe